Wurde über Ihr Unternehmen der Konkurs eröffnet? Wir heben den Konkurs für Sie auf.
- Sheila Pfenninger
- 14. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Wenn der Konkurs über Ihr Unternehmen, sei es eine AG, GmbH, Einzel- oder Kollektivunternehmung, eröffnet müssen Sie sofort reagieren. Ab Zustellung des Entscheides vom Gericht haben Sie nur 10 Tagen Zeit um einen Anwalt zu suchen und eine Beschwerde gegen diese Konkurseröffnung einzureichen, so dass der Konkurs aufgehoben werden kann.

Für die Aufhebung gibt es zwei Ausgangsszenarien:
Sie haben die Konkursforderung eigentlich schon vor der Konkurseröffnung bezahlt, jedoch haben Sie, der Gläubiger oder das Betreibungsamt vergessen dies dem Gericht mitzuteilen.
Hier muss in der Beschwerde dargelegt werden, dass die Forderung inklusive aller Kosten und Zinsen beglichen wurde.
Weiter muss aufgezeigt werden, dass Sie die Kosten des Konkursamtes und der Gerichte - diese werden wir für Sie in Erfahrung bringen - vollständig hinterlegt sind. Am besten beim oberen Gericht.
Sie haben die Forderung noch nicht beglichen.
Sie müssen die Forderung inklusive Zinsen und Kosten und der Kosten der Gerichte und des Konkursamtes hinterlegen - wir empfehlen immer eine Hinterlegung beim oberen Gericht und werden Ihnen genau sagen wie viel Sie wo hinterlegen müssen. Dies muss sodann auch in der Beschwerde dargelegt und aufgezeigt werden.
Weiter muss hier Ihre Zahlungsfähigkeit glaubhaft gemacht werden. Hier werden wir Ihnen sagen, welche Dokumente und Informationen wir von Ihnen brauchen, damit wir dies für Sie in der Beschwerde darlegen können.
Je nach Szenario werden folglich die obig erwähnten Voraussetzungen in der Beschwerde dargelegt und die Beschwerde zur Aufhebung des Konkurses wird innert der 10 Tage eingereicht. Wir ersuchen das Gericht immer um Gewährung einer sogenannten "aufschiebenden Wirkung". Wird diese gewährt können Sie bis zum endgültigen Entscheid des Gerichts weiterarbeiten, als wäre der Konkurs noch nicht eröffnet worden und auch die Publikationen im SHAB etc. werden aufgehoben. Der Entscheid ob die aufschiebende Wirkung gewährt wurde kommt meist nach ca. 1-2 Tagen nach der Einreichung der Beschwerde wohingegen der Endentscheid mehrere Wochen dauern kann.
Verpassen Sie keine Zeit und kontaktieren Sie uns unverzüglich für ein kostenloses Ersttelefonat, sodass wir Ihre Beschwerde so schnell wie möglich einreichen und Ihren Konkurs für Sie aufheben können.
Sheila Pfenninger
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