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Wurde über Ihre Gesellschaft der Konkurs eröffnet?

Wurde über ihre Gesellschaft der Konkurs eröffnet?

Kontakt

Pfenninger Law GmbH

+41 79 324 10 43

office@pfenningerlaw.ch

Felsenstrasse 57

8832 Wollerau

01 - Kontaktaufnahme

Die Zeit drängt ! Treten Sie unverzüglich mit uns in Kontakt. Am besten per Telefon unter +41 79 324 10 43 oder ansonst per E-Mail an: office@pfenningerlaw.ch

Ab Mitteilung der Konkurseröffnung bleiben nur 10 Tage Zeit um Beschwerde einzureichen.

Für die Erstkommunikation fallen keine Kosten an. 

02 - Beschwerde

Nach der Erstbesprechung und dem Erhalt sämtlicher notwendigen Unterlagen, reichen wir beim zuständigen Gericht (Kantons- oder Obergericht des jeweiligen Kantons) Beschwerde ein.

Wir kümmern uns umfassend um die Kommunikation- und Koordination mit den Gerichten und Konkursämtern.

03 - Entscheid

Bei Gutheissung der Beschwerde hebt das Gericht den eröffneten Konkurs über Ihre Gesellschaft oder Einzelfirma auf.

 

Nach der Aufhebung des Konkurses können Sie wieder frei über die Gesellschaft verfügen und Ihre Geschäfte weiterführen. Damit vermeiden Sie nicht nur die Kosten der Neugründung einer Gesellschaft, sondern eliminieren ebenso mögliche Klagen seitens Gäubiger im Zusammenhang mit dem Konkurs.

 

 

Ablauf der Konkursaufhebung

Über Ihre Gesellschaft / Einzelfirma wurde der Konkurs eröffnet - wir heben ihn für Sie auf!*

 

 *Erfolgsquote von 95% (per Februar 2025)

Bei einer Konkurseröffnung in der Schweiz besteht die Möglichkeit, diese durch eine Beschwerde aufheben zu lassen. Weil die Beschwerdefrist lediglich 10 Tage beträgt, ist schnelles Handeln unerlässlich. Um die Chancen auf eine erfolgreiche Aufhebung nicht zu gefährden, sollte die Beschwerde von Anfang durch spezialiserte Anwälte eingereicht werden. Das Risiko für Fehler oder unvollständige Anträge im Verfahren können dazu führen, dass der Konkurs bestehen bleibt.

Unser spezialisertes Team von Anwälten beratet Sie hierzu gerne - die Erstkonsultation ist für Sie kostenlos.

KONTAKTIEREN SIE UNS 


Die Pfenninger Law GmbH

Rechtsanwältin Sheila Pfenninger
M.A. HSG in Law and Economics

Mit Sitz im Wirtschaftsstandort Wollerau (Kanton Schwyz) hat sich unsere Anwaltskanzlei, die Pfenninger Law GmbH, mit Fokus im Bereich Wirtschafts-recht, speziell auf den Bereich des Konkursrechts - insbesondere die Aufhebung/Widerruf von Konkursen - spezialisiert.

Die juristisch anspruchsvolle Materie des Konkursrechts erfordert ein fundiertes "Know-How". Dies sowohl im rechtlich-theoretischen Bereich, als auch in der praktischen Umsetzung - Beide Anforderungen können wir für Sie - dank unserer langjährigen Expertise - vollumfänglich erfüllen.

 

Als professioneller Verteter Ihrer Interessen nehmen wir Ihr dringendes Anliegen unverzüglich an die Hand und können in den Gerichtsverfahren sowie in der Koordination mit den Konkursämter auf unseren breiten Erfahrungsschatz und ein umfangreiches persönliches Netzwerk zurückgreifen.

 

Mit Stolz blicken wir auf unsere Statistik:

Unsere Erfolgsquote für die Aufhebung von Konkursen liegt bei 95%.*

 

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Unsere Erfolgsquote für die Aufhebung von Konkursen liegt bei 95%.*

 

                                                                                                                                                                                                                                   *per Februar 2025 

95%-ige Erfolgs

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